
Als Reiseschutzversicherung wurde eine Reisekranken- und Haftpflichtversicherung für Reisende in die Schengen-Staaten bezeichnet. Sie garantierte die Übernahme aller während des Besuchs anfallenden Kosten sowie die Kosten der Abschiebung, falls diese erforderlich wird. Damit konnte eine solche Versicherung die Verpflichtungserklärung des EU-B
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https://de.wikipedia.org/wiki/Reiseschutzversicherung
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