
Verkauft ein Unternehmer bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Grund und Boden und/oder Gebäude), kann er einen ggf. entstehenden Gewinn in eine sog. Reinvestitionsrücklage einstellen und so die Besteuerung vermeiden. Er muss den Gewinn allerdings innerhalb von vier Jahren für die Herstellung oder die Anschaffung bestimmter an...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Reinvestitionsrücklage
Keine exakte Übereinkunft gefunden.