Von unmittelbarer Staatsverwaltung spricht man, wenn die Verwaltungsorganisation durch den zuständigen Staat (d.h. Bund oder Länder) eingerichtet und unterhalten wird. Dabei unterscheidet man zwischen • oberster Behörde (z.B. oberste Bundesbehörde: Bundesregierung, Ministerien, Bundesrechnungshof) • Oberbehörde (z.B. Bundesoberbehör... Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/mittelbarestaatsverwaltung.php