
[das]; genehmigungspflichtiger Wirtschaftsbetrieb, auf Getränke- und Kaltspeisenverkauf spezialisiert; an der Kirwa Ort von Tanzproben, Gesangsstunden, Versammlungen, Einstimmungstreffen; für W. ist die Kirwa oft finanzielle Haupteinnahmequelle
Gefunden auf
https://www.kirwa.net/lexikon.php

(Text von 1910) Gasthof
1). Gasthaus
2). Herberge
3). Wirtshaus
4). Herberge (ahd.
heribërga, d. i. der Ort, der ein
Heer birgt, Heerlager) bezeichnete ursprünglich jeden Ort, wo ein Gast Lager und Speise erhielt, mochte es bei Verwandten oder Freunden sein, gegen Zahlung oder ohne...
Gefunden auf
https://www.textlog.de/38869.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.