
Das Reichsnaturschutzgesetz (RNG) vom 26. Juni 1935 (RGBl. I. S. 821) regelte erstmals in Deutschland die amtlichen Belange des Naturschutzes, definierte Schutzzonen und führte den Begriff des Landschaftsschutzgebietes ein. Auch wurde der Artenschutz für Pflanzen und nicht jagdbare Tiere damit erstmals gesetzlich festgeschrieben. Das RNG bildete...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsnaturschutzgesetz
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