
Reichslandfrieden. Vom dt. König oder Kaiser zur allgemeinen Friedenssicherung, besonders zur Unterdrückung des Fehdeunwesens erlassener befristeter Landfrieden (pax generalis). Der älteste R. ist der von Heinrich IV. 1103 in Mainz erlassene. Er kostete den Kaiser die Gefolgschaft der von Fehde- u...
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