
Als Reichskonkordat wird der am 20. Juli 1933 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich geschlossene Staatskirchenvertrag bezeichnet. In ihm wurde das Verhältnis zwischen dem Deutschen Reich und der römisch-katholischen Kirche geregelt. Es wird auch heute noch für die Bundesrepublik Deutschland als gültig betrachtet. == Vorgeschichte...
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ist das am 20. 7. 1933 unterzeichnete und am 10. 9. 1933 in Kraft getretene Konkordat zwischen dem Deutschen Reich und der katholischen Kirche.Volk, L., Das Reichskonkordat, 1972; Listl, J., Die Fortgeltung und die gegenwärtige staatskirchenrechtliche Bedeutung des Reichskonkordats, FS L. Carlen, 1989, 309
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Am 20. Juli 1933 kam es zwischen dem Heiligen Stuhl ( Papst) und der deutschen Reichsregierung zum Abschluss des sogenannten Reichskonkordats. Dieser Vertrag war für Hitler ein großer politischer Erfolg, da die Kirchen ihren unmittelbaren Einfluss auf die Politik aufgaben. Viele Menschen glaubten, ...
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Reichskonkordat: Eugenio Pacelli, der spätere Papst Pius XII. (Mitte), und Franz von Papen (links)... Reichskonkordat, das 1933 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich abgeschlossene Konkordat mit dem Ziel, die katholische Kirche und ihre Einrichtungen in Deutschland gegenüb...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

der am 20. 7. 1933 zwischen dem Hl. Stuhl und dem Deutschen Reich abgeschlossene völkerrechtliche Vertrag. Die unter Zeitdruck durchgeführten Verhandlungen erbrachten schon Ende Juni einen Vertragsentwurf, den Hitler billigte, weil er im Abschluss des Reichskonkordats einen großen außenpolitischen Erfolg sah und weil er damit die Bedenken...
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https://www.wissen.de//lexikon/reichskonkordat
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