
Reichskanzleramt , früher eine dem Reichskanzler unterstellt Zentralbehörde des Deutschen Reichs für die gesamte dem Kanzler obliegende Verwaltung und für die Beaufsichtigung der Gegenstände der Reichsverwaltung und derjenigen Gegenstände, welche verfassungsmäßig dem Kaiser untergeordnet sind. Hervorgegangen war das R. aus dem Bundeskanzler...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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