[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Reichs-Quartiermeister, des -s, plur. ut nom. sing ein Unterbeamter der Grafen von Pappenheim, als Erbmarschallen, welcher bey feyerlichen Versammlungen die Quartiere für die Gesandten der Reichsstände besorget.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_923
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