
Die ungünstigen Rückwirkungen des ersten Weltkrieges auf die Reichsfinanzen führten zu dem Gebührengesetz vom 21. Juni 1916 über eine mit den Post- und Telegraphengebühren zu erhebende außerordentliche Reichsabgabe und zu den Änderungen vom 18. Juni 1917 und vom 26. Juli 1918. Dies ist die erste dem Postverkehr von Reichs wegen auferlegte ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsabgabe

Hierbei handelt es sich um eine zur Zeit des 1. Weltkriegs im Deutschen Reich ab dem 01.08.1916 erhobene Sondersteuer zur Deckung der Kriegskosten, wobei sich die Gebühr für einen Ortsbrief um 2 1/2 Pf und für ein Wertpaket über 5 kg um 10 Pf erhöhte.
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