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Rechtsverweigerung

Rechtsverweigerung Logo #42000 Der Begriff Rechtsverweigerung bezeichnet im juristischen Sprachgebrauch die Unterlassung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde, in einem vorgelegten Rechtsfall trotz Zuständigkeit zu entscheiden. Es handelt sich wie bei einer Rechtsbeugung um eine pflichtwidrige Verletzung des Rechtswegs, da in Rechtsstaaten im Allgemeinen ein Justizgew
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsverweigerung

Rechtsverweigerung

Rechtsverweigerung Logo #42015ist die Verweigerung des rechtlich Gebotenen, insbesondere eines rechtlichen Verfahrens durch die zuständige Person. Sie findet sich an unterschiedlichen Stellen (z. B. sind nach Lex Salica 57 urteilsverweigernde Rachinburgen bußpflichtig, wird das Reichskammergericht 1495 für Fälle von R. zuständig oder kann im Deutschen Bund bei Verweigerung...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Rechtsverweigerung

Rechtsverweigerung Logo #42134Rechtsverweigerung, Justizverweigerung, Ablehnung der pflichtmäßigen Amtsausübung durch ein in einer Rechtssache angerufenes Gericht. Durch eine Rechtsverweigerung wird der verfassungsmäßig gewährleistete Justizgewährungsanspruch (Rechtsweg) verletzt. Gegen die Rechtsverweigerung sind im konkreten V...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Rechtsverweigerung

Rechtsverweigerung Logo #42834Von Rechtsverweigerung spricht man, wenn ein zuständiges Gericht sich weigert, einen ihm vorgelegten Rechtsfall zu entscheiden. In einem Rechtsstaat gilt das Verbot der Rechtsverweigerung. Daraus folgt, dass Gerichte, wenn sie bei einer Entscheidungsfindung auf Lücken in der Rechtsordnung stoßen, gezwungen sind diese selbst zu füllen, soweit es...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/rechtsverweigerung.php

Rechtsverweigerung

Rechtsverweigerung Logo #42295Rechtsverweigerung (Justizverweigerung), das Versagen oder rechtswidrige Verzögern der in Anspruch genommenen Rechtshilfe seitens der Gerichte. In derartigen Fällen hat die dadurch betroffene Partei zunächst das Recht zur Beschwerde (querela denegatae s. protractae justitiae) bei dem zuständigen Obergericht oder bei der betreffenden Staatsregie...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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