
Das Zwischenverfahren ist ein Begriff aus dem deutschen Strafverfahrensrecht. Er bezeichnet den zwischen Ermittlungsverfahren (oder Vorverfahren) und dem Hauptverfahren liegenden Teilabschnitt des strafrechtlichen Erkenntnisverfahrens. Das Zwischenverfahren beginnt mit dem Eingang der Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht und endet mit der E...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zwischenverfahren

Zwischenverfahren, Eröffnungsverfahren.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Zwischenverfahren wird das sich an die Erhebung der Anklage, anschliessende gerichtliche Verfahren bezeichnet, in welchem das Gericht über die Eröffnung Hauptverfahrens entscheidet.
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https://www.lexexakt.de/glossar/zwischenverfahren.php
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