Rechtslücke Bedeutung

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Rechtslücke

Rechtslücke Logo #42834Von einer Rechtslücke spricht man, wenn der Gesetzgeber bei der Normierung eines Problems den abstrakten Tatbetand so gefaßt hat, daß bestimmte konkrete Fälle nicht erfaßt werden.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/rechtsluecke.php
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