
Das Recht auf Entwicklung ist ein verbindlicher Bestandteil des geltenden Völkerrechts. In seiner Rechtsnatur als Menschenrecht lässt es sich aus der Gesamtheit der Menschenrechtskodifikationen herleiten. Zur Begründung der Existenz des Rechts auf Entwicklung als Grundprinzip des Völkerrechtsordnung ist auch die Staatensolidarität geeignet. D...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_Entwicklung
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