
Unter Reallast versteht man die "dinglich wirkende" Belastung eines Grundstückes mit der Haftung für bestimmte, in der Regel wiederkehrende Leistungen des jeweiligen Grundeigentümers {§|12|GBG|RIS-B|DokNr=NOR12025528} GBG. Der Reallastberechtigte ist befugt, vom Grundeigentümer die Leistung - ein Tun - zu fordern (im Gegensatz zum Servitut!.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Reallastberechtigung
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