
Die Prokura ist eine handelsrechtliche Art der Vollmacht, die im Gegensatz zur Handlungsvollmacht nur von einem Vollkaufmann oder dessen gesetzlichem Vertreter mittels ausdrücklicher Erklärung erteilt werden kann. In das Handelsregister muss die Prokura eingetragen werden. Die Prokura ermächtigt zu allen Rechtsgeschäften, die ei...
Gefunden auf
https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/p/prokura-(vollmacht).php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.