
Sie wurden von Privatleuten oder -firmen ausgegeben und entsprechen der Gebühr für den Transport der Post zum Empfänger oder zum nächsten Postamt. Beispiele sind die Privatposten im Deutschen Reich und Marken zahlreicher britischer Inseln.
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Im weitesten Sinne ist damit alle staatlich genehmigte oder zumindest geduldete Postbeförderung gemeint. Die bedeutendste aller Privatpost war die von Thurn und Taxis. Es gab aber auch zahllose private Stadt- und Landposten.
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