
Grundsätzlich erstreckt sich der Versicherungsschutz im Rahmen einer Kreditversicherung nicht auf Privatpersonen. Durch Sondervereinbarung kann der Versicherungsschutz auch auf Privatpersonen erweitert werden. Größere Versicherungslimite (z. B. mehr als 50.000 Euro) erfordern eine sehr gute Bonität der jeweiligen Privatperson. Forderung gegenü...
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