
Privatgrund sind Grundstücks- oder Gebäudeteile, deren Eigentümer über ihre Nutzung entscheiden kann. Privatgrund ist mit Einschränkungen das Gegenteil des Verkehrsgrundes. Er ist meistens umzäunt, beschrankt, beschildert oder sonstwie als solcher kenntlich gemacht. Jedermann kann mündlich oder schriftlich eine Hausordnung für Privatgrund ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Privatgrund
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