
Ein Recht, das bei einer Vertragsstürung als erstes in Anspruch zu nehmen ist. Ist also eine gelieferte Ware (auch unbestritten) mangelhaft, hat der Käufer nicht das Recht zur sofortigen Selbstvornahme zu Lasten des Verkäufers.
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https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=P&id=28401&page=1

Unter Primärrecht sind der EG-Vertrag - außerdem der EGKS- und der EAG-Vertrag, auf die aber im Folgenden nicht gesondert Bedacht genommen wird - sowie die diesem Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen der Mitgliedstaaten beigefügten Protokolle (Art. 239 EGV), ferner die den EG-Vertrag ändernden Verträge (zB Beitrittsverträge), aber auch Gewoh...
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Als Primärrecht der Europäischen Union werden sämtliche gültigen EU-Verträge und sonstigen Vereinbarungen mit einem vergleichbaren Rechtsstatus bezeichnet. Konkrete Richtlinien und Verordnungen gehören hingegen zum Sekundärrecht. Änderungen des Primärrechts sind nur mit Zustimmung aller Mitgliedstaaten d...
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/EU/P.shtml
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