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Beglaubigung

Beglaubigung Logo #42000 Beglaubigung ist allgemein ein Zeugnis darüber, dass bestimmte Urkunden mit dem Original übereinstimmen und speziell im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach Unterschriften in bestimmten Verträgen oder Urkunden durch öffentliche Beglaubigung vor einem Notar geleistet werden müssen. Die Beglaubigung dient darüber hinaus auch ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Beglaubigung

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Beglaubigung Logo #42072Amtliche Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift oder des Übereinstimmens einer Abschrift mit einem Original. Es wird zwischen der öffentlichen Beglaubigung und der amtlichen Beglaubigung unterschieden. Eine öffentliche Beglaubigung: ist in §§ 39, 40 Beurkundungs...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

Beglaubigung

Beglaubigung Logo #42740(authentication) Die besonders zuverlässige und abgesicherte Bestätigung einer Identität oder eines Dokuments durch Dritte.
Gefunden auf https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=B&id=10559&page=1

Beglaubigung

Beglaubigung Logo #42514(authentication) Die besonders zuver lässige und abgesicherte bestätigung einer Identitt oder eines Dokuments durch Dritte.
Gefunden auf https://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=B&id=10559&page=1

Beglaubigung

Beglaubigung Logo #42065ist die Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift oder der Wiedergabe eines Schriftstücks (z.B. Abschrift) durch eine zuständige Stelle (z.B. Notar). Nicht zu verwechseln mit der Beurkundung.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Beglaubigung

Beglaubigung Logo #42134Beglaubigung, amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift, als öffentliche Beglaubigung durch einen Notar oder eine andere landesrechtlich zuständige Stelle; die allgemeine behördliche amtliche Beglaubigung ist keine öffentliche Beglaubigung. - Im diplomatischen Verkehr...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Beglaubigung

Beglaubigung Logo #40010Die Beglaubigung ist die Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift durch eine Amtsperson. Zum Beispiel ist für die Eintragung des Kaufvertrages im Grundbuch die gerichtliche oder notarielle Beglaubigung der Unterschrift von den Vertragsparteien erforderlich.
Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/b/beglaubigung.php

Beglaubigung

Beglaubigung Logo #42527beglaubigte Kopie: Eine Beglaubigung ist eine rechtliche Bestätigung eines Schriftstückes. Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden, öffentliche Sparkassen (die ein Dienstsiegel führen), Schulen, Kirchen, die Stadtverwaltung, das Rathaus, Notare, nicht aber Rechtsanwälte, Wirtsch...
Gefunden auf https://www.migra-info.de/glossar.html

Beglaubigung

Beglaubigung Logo #40086Eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder die Kopie bzw. Abschrift einer Urkunde - versehen mit einem großen Dienstsiegel - wird als Beglaubigung bezeichnet.
Gefunden auf https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Beglaubigung

Beglaubigung Logo #42295Beglaubigung (neulat. Fidemation, Vidimation), der Akt, durch welchen eine hierzu befugte Behörde oder öffentliche Person (Gericht, Gesandter, Konsul, Notar) die Richtigkeit einer Thatsache in amtlicher Form und von Amts wegen bezeugt. Die Hauptfälle der B. sind die B. von Abschriften und die B. von Unterschriften. Im ersten Fall wird die wortge...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.