
Beglaubigung ist allgemein ein Zeugnis darüber, dass bestimmte Urkunden mit dem Original übereinstimmen und speziell im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach Unterschriften in bestimmten Verträgen oder Urkunden durch öffentliche Beglaubigung vor einem Notar geleistet werden müssen. Die Beglaubigung dient darüber hinaus auch ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Beglaubigung

Amtliche Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift oder des Übereinstimmens einer Abschrift mit einem Original. Es wird zwischen der öffentlichen Beglaubigung und der amtlichen Beglaubigung unterschieden. Eine öffentliche Beglaubigung: ist in §§ 39, 40 Beurkundungs...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

(authentication) Die besonders zuverlässige und abgesicherte Bestätigung einer Identität oder eines Dokuments durch Dritte.
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https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=B&id=10559&page=1

(authentication) Die besonders zuver lässige und abgesicherte bestätigung einer Identitt oder eines Dokuments durch Dritte.
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https://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=B&id=10559&page=1

ist die Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift oder der Wiedergabe eines Schriftstücks (z.B. Abschrift) durch eine zuständige Stelle (z.B. Notar). Nicht zu verwechseln mit der Beurkundung.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Beglaubigung, amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift, als öffentliche Beglaubigung durch einen Notar oder eine andere landesrechtlich zuständige Stelle; die allgemeine behördliche amtliche Beglaubigung ist keine öffentliche Beglaubigung. - Im diplomatischen Verkehr...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Die Beglaubigung ist die Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift durch eine Amtsperson. Zum Beispiel ist für die Eintragung des Kaufvertrages im Grundbuch die gerichtliche oder notarielle Beglaubigung der Unterschrift von den Vertragsparteien erforderlich.
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/b/beglaubigung.php

beglaubigte Kopie: Eine Beglaubigung ist eine rechtliche Bestätigung eines Schriftstückes. Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden, öffentliche Sparkassen (die ein Dienstsiegel führen), Schulen, Kirchen, die Stadtverwaltung, das Rathaus, Notare, nicht aber Rechtsanwälte, Wirtsch...
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https://www.migra-info.de/glossar.html

Eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder die Kopie bzw. Abschrift einer Urkunde - versehen mit einem großen Dienstsiegel - wird als Beglaubigung bezeichnet.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Beglaubigung (neulat. Fidemation, Vidimation), der Akt, durch welchen eine hierzu befugte Behörde oder öffentliche Person (Gericht, Gesandter, Konsul, Notar) die Richtigkeit einer Thatsache in amtlicher Form und von Amts wegen bezeugt. Die Hauptfälle der B. sind die B. von Abschriften und die B. von Unterschriften. Im ersten Fall wird die wortge...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.