
Arbeitseinkommen ist die Grundlage der Beitragsberechnung für Selbständige. Es ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Bei der Ermittlung des Gewinns sind steuerliche Vergünstigungen unberücksichtigt zu lassen und Veräußerungsgewinne abzuziehe...
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Das Arbeitseinkommen ist die Grundlage der Beitragsberechnung für Selbständige. Es ist der nach dem Einkommenssteuerrecht ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Hierbei sind auch steuerliche Vergünstigungen und Veräußerungsgewinne in die Gewinnermittlung mit einzubeziehen.
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Arbeitseinkommen, Entgelt für unmittelbar geleistete Arbeit, das einem Wirtschaftssubjekt aus unselbstständiger (z. B. Lohn, Gehalt) sowie aus selbstständiger Tätigkeit (kalkulatorischer Unternehmerlohn) zufließt. Vom Arbeitseinkommen zu unterscheiden sind Transfereinkommen und Vermögenseinkommen.
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Einkommen des Produktionsfaktors Arbeit , genauer das Bruttoeinkommen aus rechtlich unselbständiger Arbeit der Arbeitnehmer (einschließlich Auszubildenden) und Beamten. Zum Bruttoverdienst (vor Abzug der Steuern und Sozialabgaben) zählen neben den tariflich oder frei vereinbarten L&o...
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Grundlage für die Berechung der Rentenbeiträge ist das Arbeitseinkommen. Das Arbeitseinkommen ist die Grundlage für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge (Beitragsbemessungsgrundlage) von versicherungspflichtigen Selbstständigen (zum Beispiel Handwerksmeistern). Bei abhängig Beschäft...
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Arbeitseinkommen.html
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