
(F.) extraordinaria (lat.) außerordentliche Strafe poena arbitraria Söllner §§ 8; Kroeschell, DRG 3
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(lat. [F.]) ist im altrömischen Recht die Vermögensleistung, durch die bei einem Unrechtserfolg das Racherecht des Verletzten oder seiner Verwandtschaft abgelöst werden kann. Dabei soll, wer einem anderen (nur ?) ein Bein bricht, (nur) die feste und daher bei Währungsverfall gefährdete Summe von 300 Pfund Kupfer (p.) entrichten, bei einem Skla...
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Strafe; davon abgeleitet: peinlich.
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