
Ehevermittlung, Heiratsvermittlung, die gewerbsmäßige Vermittlung von Ehemöglichkeiten. Eine versprochene Vergütung für die Ehevermittlung (Ehemäklerlohn) kann nicht eingeklagt, das Geleistete (z. B. ein Vorschuss) jedoch auch nicht zurückgefordert werden (§ 656 BGB). Deshalb wird bei der entgeltli...
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meist gewerbsmäßige Vermittlung von Heiratsmöglichkeiten; wird häufig in Anspruch genommen, wenn nur geringe Kommunikationsmöglichkeiten zwischen potentiellen Ehepartnern bestehen. Ehevermittlung ist besonders wichtig, wenn eine räumliche oder soziale Distanz zwischen Heiratswilligen besteht.
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