[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Oberrichter, des -s, plur. ut nom. sing der obere oder höhere Richter, im Gegensatze des Unterrichters. Ingleichen der Richter in einem Obergerichte. In einigen Dörfern Chursachsens ist der Oberrichter auch ein Unterthan in eines andern Dorfe, worüber einem dritten die Obergerichte geh...
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. Die Gerichtsbarkeit zweiter Instanz wird in den Schutzgebieten durch die von dem Reichskanzler dazu ermächtigten Beamten, weiche die Bezeichnung 'Kaiserlicher Oberrichter' führen, ausgeübt (§ 8 der Ksl. V. vom 9. Nov. 1900, § 1 Nr. 1 der V. des RK. vom 25. Dez. 1900, Ksl. V. vom 28. Sept. 1907, § ...
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