[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. seine Pflicht brechend und darin gegründet; besonders so fern Pflicht das eidliche Versprechen bedeutet, für eidbrüchig. Ein pflichtbrüchiger Beamter. Ein pflichtbrüchiges Betragen. Das Hauptwort der Pflichtbruch kommt seltener vor.
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