
Stockgut bezeichnet Bauernhöfe in der Eifel, die einem besonderen Recht unterliegen. Diese Bauernhöfe wurden von den jeweiligen Grundherren, beispielsweise im Falle Oberkail von den Grafen Manderscheid-Oberkail, als Erblehen an die bis 1782 leibeigenen Bauern gegeben. Die Bauern durften das Gut weder teilen, noch beleihen oder verkaufen. Im Erbf...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Stockgut
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Stockgut, des -es, plur. die -güter. 1 Ein nur in einigen Gegenden für Stammgut übliches Wort, (S. dasselbe) von Stock, gemeinschaftliche Masse, Stamm, Geschlecht. 2. Güter, d. i. Grundstücke, welche durch Ausstockung oder Ausrottung eines Waldes zu Äcker gemacht worden.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_2_2983
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