
Die Gesamtzusage ist im Arbeitsrecht(dort auch vertragliche Einheitsregelung genannt) eine Zusicherung von zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers an die Belegschaft. Die Arbeitnehmer erwerben einen einzelvertraglichen Anspruch auf die versprochenen Leistungen, die sie annehmen oder ablehnen können. Eine ausdrückliche Annahme jedes Arbeitnehme...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtzusage

Von einer Gesamtzusage spricht man, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich, z.B. durch Aushänge, bestimmte Leistungen allen Arbeitnehmern verspricht. Die Gesamtzusage wird nach (konkludenter) Annahme durch die Arbeitnehmer Bestandteil des Arbeitsvertrages (BAG AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung). Entsprechend kann sie, soweit sie keinen Änderun...
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https://www.lexexakt.de/glossar/gesamtzusage.php
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