
ist der Darlehensgeber, der gewerbsmäßig Darlehen gegen Verpfändung beweglicher Gebrauchsgegenstände gibt. Im Mittelalter betreiben die Juden das Pfandleihgeschäft. In der Neuzeit bestehen Pfandleihbanken (Berlin 1717, Hanau 1738), deren Stellung im späten 18. Jh. gesetzlich geregelt wird (Preußen 1787, Bundesrepublik Deutschland 1961). Der ...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.