[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Pfahlbauer, des -n, plur. die -n, in einigen Gegenden, z. B. im Osnabrückischen, eine Art Bauern, deren Recht bloß darin bestehet, daß, wenn das Vieh der Eingesessenen zweyer benachbarten einander gleichen Wörter aus der einen in die andere Mark übergehet, solches aus nachbarlicher F...
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