[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Mit Pfählen versehen. Den Wein, den Hopfen pfählen. Ingleichen, einen Wein- oder Hopfenberg pfählen, die nöthigen Pfähle einschlagen Er pfählt und biegt und zieht die zart- und jungen Stämme, Günth. 2) Auf einen Pfahl so eßen; eine noch in den Morgenländern üblic...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_4_0_587

Pfählen , barbarische Todesstrafe des Mittelalters, darin bestehend, daß man dem Verbrecher, nachdem über seinem Körper ein Erdhügel aufgeworfen worden war, einen spitzen Pfahl durch den Leib trieb. Am häufigsten ward die Strafe bei Kindesmörderinnen angewandt, bis Karl V. in der peinlichen Gerichtsordnung statt dessen das Ertränken einfüh...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Form der Todesstrafe, bei der der Verbrecher so auf einen in der Erde stehenden langen Pfahl gesetzt wird, daß dessen Spitze den Körper vom Damm bis zur Schulter durchdringt (Abessynien, Ruanda u.a.). Thilenius.
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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