
In der Rechtssprache des 16. Jahrhunderts Bezeichnung für Selbsthilfe, Selbstverteidigung und die darauf gesetzte Strafe, im historischen Bereich Synonym für Fehde . Short version in English
Gefunden auf
https://austria-forum.org//af/AEIOU/Faustrecht

Das Faustrecht ist eine in früheren Jahrhunderten existierende, als überholt geltende Rechtsordnung im objektiven Sinn („Das Recht des Stärkeren“), in welcher der Einzelne seine Ansprüche anderen gegenüber selbst durchsetzt. Als Rechtsinstitut zur eigenmächtigen Durchsetzung bestehender Rechte dominierte das Faustrecht weite Teile des Mi...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Faustrecht
[Band] - Faustrecht ist eine Rechtsrock-Band aus dem schwäbischen Teil des Allgäus. == Bandgeschichte == Faustrecht wurden 1994 als Hausband der ab 1996 verbotenen Organisation „Skinheads Allgäu“ gegründet. Teile der Band waren außerdem in der ab 2000 verbotenen Blood and Honour-Organisation tätig. 1996 wurde das ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Faustrecht_(Band)

ist eine Bezeichnung für den Zustand der menschlichen Gesellschaft, in dem sich jeder sein Recht mit eigener Faust (Selbsthilfe) zu erkämpfen versucht. Insofern ist ein rechtsfreier Urzustand ein Zustand des Faustrechts, dem als Gegensatz der moderne Rechtsstaat gegenübersteht, in welchem alle Verhältnisse rechtlich geordnet sind und alle einze...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Faustrecht, des -es, plur. inus. das ehemahlige Vorrecht des Deutschen Adels, seine Ansprüche mit gewaffneter Hand selbst gültig zu machen, ohne nöthig zu haben gerichtliche Hülfe zu suchen; das Kolbenrecht, im Schwedischen Näfwerätt, von Nafwe, die Faust Ihr Degen konnte dieß nich...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_0_481

Faustrecht, eine Rechtsordnung, in der Ansprüche durch gewaltsame Maßnahmen des Einzelnen durchgesetzt werden, früher z. B. die Blutrache und Fehde, im modernen Recht nur als Ausnahme zulässig (z. B. Notwehr).
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Vom Herrschen des Faustrecht spricht man, wenn die staatliche Rechtspflege nicht mehr funktioniert, und sich jeder sein tatsächlich oder vermeintlich bestehendes Recht selbst mit Gewalt verschaffen muss.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/faustrecht.php

Faustrecht (fnhd., belegt seit 1467). Zur Abwendung von Angriffen auf Personen oder Sachen und zur Durchsetzung von Ansprüchen wurde körperliche Gewalt als Selbsthilfe angewandt. Aus dem Faustrecht erwuchsen Blutrache und Fehde. Von 'http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/...
Gefunden auf
https://www.mittelalter-lexikon.de/

Faustrecht (Jus manuarium), Selbsthilfe mit gewaffneter Hand. Obwohl unter allen Völkern, solange dieselben noch keine feste staatliche Ordnung haben, ein Zustand, in welchem der Stärkere Recht behält, mehr oder weniger geherrscht hat und herrschen wird, so bezeichnet man doch mit dem Namen F. vorzugsweise jenes Unwesen, welches in den germanisc...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

gewaltsame Selbsthilfe.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/faustrecht
Keine exakte Übereinkunft gefunden.