
Petitorienklagen (petitorische Rechtsmittel), diejenigen Klagen, wobei es auf das Recht selbst, namentlich auf das Eigentum einer Sache, ankommt, im Gegensatz zur possessorischen Klage, bei welcher es sich bloß um den Besitz, d. h. um die thatsächliche Innehabung einer Sache, oder nur um die einstweilige Ausübung eines Rechts handelt.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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