
Personenstand oder – schweizerisch – Zivilstand (französisch état civil) ist die sich aus den Merkmalen des Familienrechts ergebende Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung einschließlich ihres Namens. Die kirchliche Taufe und Bestattung sind von der bürgerlichen Beurkundung des Personenstands unabhängig. ==Deutschland== Der Per...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Personenstand

Personenstand, das familienrechtliche, auf Abstammung oder Rechtsakt beruhende Verhältnis einer Person zu einer anderen. Die Beurkundung des Personenstands erfolgt in Deutschland seit 1876 in den Personenstandsbüchern (Heirats-, Geburten-, Familien-, Sterbebuch); sie ist im Personenstand...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Personenstand (auch Zivilstand) wird der familienrechtliche Status eines Menschen bezeichnet (z.B. ledig, verheiratet, verwitwet oder geschieden). Mit Personenstandswesen wird der Aufgabenbereich bezeichnet, der sich mit der Erfassung und Verwaltung der Personenstandsdaten beschäftigt. Das Personenstandswesen gehört zu den den Gemeinden über...
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https://www.lexexakt.de/glossar/personenstandsbuecher.php

Personenstand (Zivilstand, Familienstand), die rechtliche Stellung des Menschen in Ansehung seiner durch eheliche oder außereheliche Geburt, durch Annahme an Kindes Statt oder durch Verheiratung begründeten Familienverhältnisse. Die Beurkundung des Personenstandes, also namentlich der Begründung desselben durch Geburt und Verheiratung und seine...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

. Unter P. versteht man die rechtliche Stellung einer (natürlichen) Person hinsichtlich ihrer Familienverhältnisse. Im Inlande ist die Beurkundung des P. (d. h. der wichtigsten für den P. in Betracht kommenden Ereignisse, Geburt, Ehe und Tod) durch das Reichsgesetz betr. die Beurkundung des P. und d...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

das familienrechtliche (z. B. Kindschafts-, Ehegatten-)Verhältnis zwischen zwei Personen, zu unterscheiden vom Familienstand. Der Personenstand wird von den Standesämtern in Personenstandsregistern geführt (Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister, Geburtenregister und Sterberegister). Grundlage ist das Personenstandsgesetz in der Fa...
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https://www.wissen.de//lexikon/personenstand
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