[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Pasteten-Brot, des -es, plur. inus. in den Küchen. 1) Der Teig von einer ausgebackenen zugeschnittenen Pastete. 2) Eine besondere Art Zwieback, welche aus zerriebenem harten Brote mit Zucker, Mehl und Eyweiß bereitet, und in einem Pasteten-Ofen gebacken wird.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_4_0_295
Keine exakte Übereinkunft gefunden.