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Parteivernehmung

Parteivernehmung Logo #42000 Die Parteivernehmung (§§ 445 ff. ZPO) ist ein förmliches Beweismittel im deutschen Zivilprozess. Sie unterscheidet sich von der Anhörung einer Partei (§§ 118, 141 Abs. 1 S. 1 ZPO), die bloß lückenhaftes Vorbringen ergänzt und ohne Beweisbeschluss erfolgt. Ihr Beweiswert wird unterschiedlich beurteilt. Manchen gilt die Parteivernehmung weg...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Parteivernehmung

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Parteivernehmung Logo #42072Beweismittel im Zivilprozess, bei dem eine Prozesspartei (oder auch ihr gesetzlicher Vertreter) ähnlich einem Zeugen vernommen wird. Seine Zulässigkeit ist in den §§ 445 - 455 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Die Parteinvernehmung ist nur zulässig, soweit alle andere...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

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Parteivernehmung Logo #42134Parteivernehmung, als Beweismittel im Zivilprozess die Vernehmung einer Partei ähnlich einem Zeugen; nur zulässig, wenn ein Beweis noch nicht vollständig erbracht ist oder andere Beweismittel nicht zur Verfügung stehen. Das Gericht kann die Beeidigung (stets nur einer Partei) anordnen (§§ 445 folg...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Parteivernehmung Logo #42834Von Parteivernehmung spricht man, wenn eine Partei zum Beweis einer Tatsache die Gegenpartei vernehmen lässt. Der Beweis durch Parteivernehmung ist in den §§ 445 ff ZPO geregelt. Ist die Gegenpartei einverstanden kann eine Partei auch sich selbst vernehmen lassen (§ 447 ZPO). Das Gericht kann diese Vernehmung gemäß § 448 ZPO auch von Amts we...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/parteivernehmung.php
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