
Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer durch eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Es handelt sich also um abweichendes Verhalten, das von der Rechtsordnung mit einer förmlichen, repressiven Sa...
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Eine Ordnungswidrigkeit in Deutschland ist eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln. Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht ({§|1|owig_1968|juris} Abs. 1 des „Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit

Eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße (nicht mit einer Strafe) zulässt. Der Begriff ist in § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) definiert. Ordnungswidrigkeiten sind Gesetze...
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eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt
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Oftmals verkannt: Die Ordnungswidrigkeit ist keine Straftat, sondern Verwaltungsunrecht. Die Rechtsfolge ist Geldstrafe. Zu meist handelt es sich um geringfügige Verstöße, wie beispielsweise Falschparken. Ein spezieller Bußgeldkatalog listet auf, wie hoch das Bußgeld für welches Unrecht ist. Gegen einen Bußgeldbescheid kann Einspruch beim Am...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

Verstoß gegen eine Verwaltungsvorschrift ohne kriminellen Charakter; wird mit einem Bußgeld geahndet.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

Die Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbusse zulässt. Ordnungswidrigkeiten werden, im Gegensatz zu Straftaten, die mit Freiheits- oder Geldstrafe bedroht ist, nur durch Geldbusse geahndet.In den Grenzbereichen unterscheiden sich Ordnu...
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Das KWG bez. in § 56 vorsätzliches oder fahrlässiges Zuwiderhandeln gegen die im Einzelnen aufgeführten Vorschriften, Anordnungen, Gebote, Verbote usw. des KWG als Ordnungswidrigkeiten (ähnlich auch im Pfandbrief -, Bausparkassengesetz u. a.). Eine solche kann mit einer Geldbusse geahndet werden. Verwaltungsbehörde i. S. d. Gesetzes über Or....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/ordnungswidrigkeit/ordnungswidrigk

Verstoß gegen Ordnungs- und Verwaltungsvorschriften (z. B. im Straßenverkehrsrecht). Im Gegensatz zur kriminellen Straftat löst die Ordnungswidrigkeit kein ethisches Unwerturteil aus. Sie wird mit einer Geldbuße geahndet. Grundlage ist das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) von 1968 in der Fassung vom 19. 2. 1987.
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