
Offenbarungs/pflicht Die O., als gesetzlich angeordnete Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht, ist bei folgenden Sachverhalten gegeben: Klärung der Leistungspflicht u. Abrechnung durch die Sozialversicherung, zur Verhinderung von Verbrechen ( § § 138 u. 139 StGB), als unterstützende Maßnahme der Seuchenbekämpfung i.S. einer gesundheitspo...
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