
Als Offenbarungseid bezeichnete man in der Bundesrepublik Deutschland früher den Eid eines Schuldners, bestimmte Angaben über seine Vermögenssituation nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und korrekt gemacht zu haben. Seit dem 27. Juni 1970 ist der Offenbarungseid gesetzlich durch die eidesstattliche Versicherung ersetzt (siehe §§ 807 ...
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Offenbarungs
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Veraltete Bezeichnung für eidesstattliche Versicherung.
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Mit Offenbarungseid oder Offenbarungsversicherung wird die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO bezeichnet, mit der ein Schuldner versichert, dass er nur über die im Vermögensverzeichnis bezeichneten Vermögenswerte verfügt. Gemäß § 915 ZPO wird die Abgabe der Offenbarungsversicherung in das Schuldnerverzeichnis einge...
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Offenbarungseid (Manifestationseid), die eidliche Bestärkung eines Vermögensbestandes. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung hat der Schuldner auf Antrag des Gläubigers den O. zu leisten, wenn die Pfändung nicht zur vollständigen Befriedigung
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in der Bundesrepublik Deutschland früher der Eid, bestimmte Angaben über Vermögenswerte nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht zu haben; durch Bundesgesetz vom 27. 6. 1970 durch die eidesstattliche Versicherung ersetzt (§§ 807, 883, 889, 899 ff. ZPO). – In Österreich bis 1991 Mittel der Zwangsvollstreck...
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