
Offenbarungseid, veralteter Begriff für eine eidesstattliche Versicherung über die persönliche Vermögenssituation. Bleibt die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen eines Schuldners erfolglos, oder soll die Herausgabe bestimmter beweglicher Sachen erzwungen werden, so kann vom Schuldner die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ve...
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Als Offenbarungseid bezeichnete man in der Bundesrepublik Deutschland früher den Eid eines Schuldners, bestimmte Angaben über seine Vermögenssituation nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und korrekt gemacht zu haben. Seit dem 27. Juni 1970 ist der Offenbarungseid gesetzlich durch die eidesstattliche Versicherung ersetzt (siehe §§ 807 ...
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Mit Offenbarungseid oder Offenbarungsversicherung wird die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO bezeichnet, mit der ein Schuldner versichert, dass er nur über die im Vermögensverzeichnis bezeichneten Vermögenswerte verfügt. Gemäß § 915 ZPO wird die Abgabe der Offenbarungsversicherung in das Schuldnerverzeichnis einge...
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eidliche Versicherung, daß die Offenbarung des eigenen Vermögens der Wahrheit entspricht
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Offenbarungs
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Offenbarungseid (Manifestationseid), die eidliche Bestärkung eines Vermögensbestandes. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung hat der Schuldner auf Antrag des Gläubigers den O. zu leisten, wenn die Pfändung nicht zur vollständigen Befriedigung
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http://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
- in der Bundesrepublik Deutschland früher der Eid, bestimmte Angaben über Vermögenswerte nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht zu haben; durch Bundesgesetz vom 27. 6. 1970 durch die eidesstattliche Versicherung ersetzt (§§ 807, 883, 889, 899&nbs...
- Of¦fen¦ba¦rungs¦eid [m. 1 ] eidliche Versicheru...
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Veraltete Bezeichnung für eidesstattliche Versicherung.
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