Odporation (böhmisch-lat.), im böhm. Gerichtswesen die Anfechtung eines in die Landtafel (Grundbuch) eingetragenen Rechts; daher Odporklage, die hierauf gerichtete Klage, bei welcher der Kläger Odporant, der Beklagte Odporat genannt wird. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html