
Oberseeamt , deutsche Reichsbehörde in Berlin, welche über das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Sprüche der in den Bundes-Seestaaten errichteten Seeämter entscheidet, und zwar darüber, ob einem Seeschiffer, Seesteuermann oder dem Maschinisten eines Seedampfschiffs die Befugnis zur Ausübung eines Gewerbes zu entziehen sei. Vgl. Seeamt.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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