
Als Notstandsverfassung bezeichnet man Rechtsvorschriften, die das Ergreifen außerordentlicher Maßnahmen wie eine Vereinfachung der Gesetzgebung in Notsituationen ermöglichen. In der Bundesrepublik Deutschland besteht die Notstandsverfassung vor allem aus den am 30. Mai 1968 als Zusatz zum Grundgesetz vom Bundestag verabschiedeten Notstandsgese...
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Notstandsverfassung: Die Notstandsgesetze erweiterten das Grundgesetz um eine Notstandsverfassung,... Die Notstandsverfassung war 1968 bei ihrer Einführung in Deutschland stark umstritten. Grundgedanke ist, dass in Notstandsfällen Staatsorgane besonders schnell und effizient handeln müssen. Das ...
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die verfassungsgesetzliche Vorsorge für Notzeiten, durch das 17. Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes vom 24. 6. 1968 näher geregelt. Das Grundgesetz wurde für den Fall des äußeren ( Verteidigungsfall ) und des inneren Notstandes ( Notstand ) sowie zur Bekämpfung von Naturkatastrophen und besonders schweren Unfällen ergänzt. Die...
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