
Als Nothilfe bezeichnet man: Siehe auch: ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Nothilfe

Zur N. ist jeder verpflichtet, wenn er mitkriegt, wie jemand attackiert wird. Durch Unterlassen der N. macht er sich strafbar. Dieser hohe Anspruch an das mitmenschliche Ethos des einzelnen ist seit langem in den westlichen Staaten geltendes Recht. Durch zahlreiche Fälle unterlassener N. auf der Ebene staatlichen Handelns war die N. unter Jur...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42007

Nothilfe, Notwehr.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Not/hilfe die bei Unglücksfällen, gemeiner Not oder Not von jedermann zu leistende Hilfe (soweit erforderlich u. nach den Umständen zumutbar, d.h. ohne erhebliche Eigengefahr u. ohne Verletzung anderer wicht. Pflichten). Unterlassung ist gem. § 323 StGB strafbar.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42249

Notwehr zugunsten eines Dritten. mehr Infos..
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Nothilfe ist Bezeichnung für die Notwehr zugunsten eines Anderen. Steht der Nothilfe aber erkennbar der rechtlich zu beachtende Wille des Angegriffenen entgegen, darf ihm die Nothilfe nicht aufgedrängt werden. Eine Rechtfertigung des Helfers entfällt dann (z.B. BGHSt 5, 245).
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/nothilfe.php

1. die Gefahrabwendung von Dritten aufgrund von (rechtfertigendem oder entschuldigendem) Notstand oder Notwehr. – 2. Hilfeleistung bei Unfällen u. Ä.; unterlassene Hilfeleistung.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/nothilfe
Keine exakte Übereinkunft gefunden.