
Der Notarversicherungsfonds ist eine (im Sinne von § 67 Abs. 4 Nr. 3 BNotO) von allen deutschen Notarkammern unterhaltene Einrichtung. Er wird vertreten durch seine Geschäftsführer. Das Fondsvermögen ist ein zweckgebundenes Sondervermögen der Notarkammern (nicht - rechtsfähiges Zweckvermögen des Öffentlichen Rechts). Die Haftung des Fonds ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Notarversicherungsfonds
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