
Guthaben einer Bank bei einer anderen. Gegenteil: Nostroverpflichtungen Guthaben einer Bank bei einer anderen, die auf Grund der Initiative ersterer - als Einlagen bei Letzterer - entstanden sind. Für letztere Bank handelt es sich bei den Einlagen um Loroverpflichtungen. Ggs.: Loroguthaben , Nostroverbindlichkeit.
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/nostroguthaben/nostroguthaben.htm
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