[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Niederfolge, plur. inus. in einigen Gegenden, die Verbindlichkeit der Unterthanen und Vasallen, dem Lebens- und Grundherren in niedern, d. i. geringen Fällen, zu folgen, im Gegensatze der hohen Folge oder Heeresfolge; da denn zur Niederfolge die Verbindlichkeit, Verbrecher zu verfolgen u...
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