
Dieser Beitrag gibt die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland wieder. Bei einer Nicht-Ehe schlägt der Versuch einer Eheschließung fehl. Es kommt von vornherein zu keiner Ehe. Eine Nicht-Ehe entsteht, wenn zumindest eine der drei folgenden Voraussetzungen vorliegt: In allen anderen Fällen liegt keine Nichtehe, sondern nur eine aufhebbare ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtehe

Eine wirksame Ehe ist nicht zustande gekommen. Dies ist der Fall, wenn es sich nicht um zwei Personen verschiedenen Geschlechts handelt, wenn eine Eheschließungserklärung fehlt oder wenn die Ehe ohne Mitwirkung eines Standesbeamten geschlossen wurde.mehr..
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Mit Nichtehe bezeichnet man das Ergebnis eines an formalen Voraussetzungen gescheiterten Versuches einer Eheschließung. Die Nichtehe kann und muss nicht gerichtlich aufgelöst werden.
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https://www.lexexakt.de/glossar/nichtehe.php
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