
Beim Deckungskauf muss sich der Käufer eine dringend benötigte Ware aufgrund eines Lieferverzugs des Verkäufers A ersatzweise von einem anderen Lieferanten B beschaffen. Die Ware muss jedoch vergleichbar sein. Falls die neue Ware teurer ist, muss der Preisunterschied von dem in den Lieferungsverzug geratene Verkäufer A beglichen werden. Von ei...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Deckungskauf

Kauf identisch ausgestatteter Handelsinstrumente in der Absicht, eine besehende (offene) Minusposition wieder zu schließen.
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https://www.deifin.de/glossar

Kauf von Wertpapieren oder Devisen, um bei Leerverkäufen termingemäß liefern zu können. In Deutschland ist das Leerverkaufen nicht erlaubt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42101

Deckungskauf, vom Käufer anderweitig vorgenommene Beschaffung einer Ware, die der im Verzug befindliche Verkäufer nicht geliefert hat. Der Preisunterschied geht zulasten des Verkäufers.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Von Deckungskauf spricht man, wenn ein Gläubiger nach einer Vertragsverletzung die nicht oder nicht ordnungsgemäß gelieferte Ware ersatzweise von einem Dritten beschaffen muss. Von einem Deckungsverkauf wenn ein Schuldner z.B. bei Gläubigerverzug, die Ware ersatzweise an einen Dritten verkaufen muss. Siehe auch unter Erfüllungsinteresse.
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https://www.lexexakt.de/glossar/deckungskauf.php
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