
Schwertmagen, der, -n/-n, Germagen, Schwertseite, westgermanischer Begriff für männliche Blutsverwandte im Mannesstamm, manchmal auch kurz Schwert oder Speer genannt; siehe auch Agnaten.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Blutsverwandte aus der männlichen Linie, Agnaten
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

Schwertmagen , im altdeutschen Rechte die durch Männer miteinander verwandten männlichen Personen; Verwandte von der Seite des Schwerts (vgl. Mage). Ihre Gesamtheit heißt Schwertseite, der bei Erbschaften auf sie fallende Teil Schwertteil. Vgl. Rosin, Der Begriff der S. in den Rechtsbüchern des Mittelalters (Bresl. 1877).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im alten deutschen Recht die durch Männer miteinander verwandten Männer, im Unterschied zu Kunkelmagen.
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https://www.wissen.de//lexikon/schwertmagen
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