[HRR] - Der Begriff Reichssteuer bezeichnet im Sinne des Heiligen Römischen Reiches eine an den Kaiser des Heiligen Römischen Reiches abzuliefernde Steuer. Sie kann als Vorgänger der heutigen Bundessteuer angesehen werden. Im Gegensatz zu den im Laufe der frühen Neuzeit an Bedeutung gewinnenden landesherrlichen Steuern ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Reichssteuer_(HRR)

ist die dem Reich zustehende Steuer. Im Heiligen Römischen Reich (deutscher Nation) ist der Versuch, allgemeine Reichssteuern einzuführen, erfolglos. Im zweiten Deutschen Reich gelingt er seit 1881 (Stempelsteuer, 1902 Schaumweinsteuer, 1906 Erbschaftsteuer u. a., 1913 außergewöhnliche Einkommensteuer, 1916 Vorläufer der Umsatzsteuer, 1917 Bef...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Reichssteuer, plur. die -n, eine einem ganzen Reiche zu dessen Bedürfnissen aufgelegte Steuer.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_935
Keine exakte Übereinkunft gefunden.